Werden von Verkehrsleitern, werkverkehrs-, und fuhrparkverantwortlichen Personen die umfangreichen Schulungs-, Belehrungs- und Kontrollpflichten nicht oder unzureichend wahrgenommen drohen harte Strafen. Diese reichen von empfindlichen Geldbußen über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu Freiheitsstrafen. Neben dem neuen Smart Tachographen 4.0, dem neuen Mobility Package, dem Mindestlohn, der Verschärfung der Fahrpersonalverordnung und der Einführung des Risikoeinstufungssystem (EU 2016/403) gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen in der Transportlogistik, für die Sie als Auftraggeber oder Fuhrparkhalter, als verantwortliche Person haftbar gemacht werden können.
Inhalt
Grundlagen
Gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr, das Güterkraftverkehrsgesetz im gewerblichen Güterkraftverkehr, Begriffsdefinitionen
Güterkraftverkehrsunternehmen
Voraussetzungen für die Erlaubnis- und Lizenzerteilung, Risikoeinstufung und Todsündenliste, Haftungsfallen für Absender und Versender, UVV-Prüfungen, Ausgangspflichtige Gesetze, Gefährdungsbeurteilung
Fahrzeughalter und Verkehrsleiter
Verantwortung des Fahrzeughalters, Übertragung der Halterverantwortung, der Verkehrsleiter
Fuhrpark
Regelmäßige Fahrzeugprüfungen, regelmäßige Fahrzeugkontrollen, Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des digitalen Tachographen, mitführungspflichtige Dokumente im Fahrzeug
Ladungssicherung (Fahr-)personal
Personalauswahl und Einstellung, Fahrerlaubnis und Führerschein, Abfahrts- und Unterwegskontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollen der Einhaltung der Sozialvorschriften, Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten des digitalen Tachographen, mitführungspflichtige Dokumente des Fahrers, Schulungen und Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsanweisungen, das Mindestlohngesetz